Kurs finden

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Willkommen bei der Sprachschule Schneider in Zürich!

1. Kursort

Die Kurse finden, falls auf Offerte oder Rechnung nicht anders bezeichnet, in den von der Sprachschule Schneider AG zur Ver­fü­gung gestellten Räumlich­keiten statt. Bei firmeninternen Sprachkursen wird der Kursort auf den Anmeldeunterlagen oder der Rechnung vermerkt.

2. Anmeldung und Rechnungsstellung

Nach der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung erhält der Kunde/die Kundin die Kursrechnung. Diese ist, falls auf der Rechnung nicht anders vermerkt, zahlbar bis zum Kursbeginn oder in Raten.

3. Ratenzahlung

Bei Ratenzahlung ist, falls auf der Rechnung nicht anders vermerkt, die erste Rate bis zum Kursbeginn zahlbar, die weiteren jeweils in einem Abstand von 30 Tagen. Bei Unterbruch oder vorzeitigem Rücktritt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Sistierung der restlichen Raten. Pro Rate wird ein Unkostenbetrag von CHF 20 verrechnet, wobei die erste Rate frei ist. Erfolgt die Zahlung beispielsweise in total 3 Raten, werden 2 x CHF 20 = CHF 40  erhoben.

4. Durchführung der Kurse

Die Kurs­plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungs­eingänge vergeben (unter Vorbehalt einer rechtzeitigen ­Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, Kurse entweder als Kleinstgruppe zu führen und eine proportionale Kürzung der Stundenzahl vorzunehmen oder diese jederzeit zu annullieren oder zu unterbrechen.

5. Kursabmeldungen

Kursabmeldungen müssen in schriftlicher Form (e-Mail oder Brief) an die Sprachschule Schneider eingereicht werden. Telefonische Abmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Je nach Zeitpunkt der Abmeldung kann eine Rückerstattung von Kursgeldern gemäss Punkt 6 erfolgen. Für Terminverschiebungen siehe Punkt 8.

6. Rückerstattung von Kursgeldern

6.1 Bei Abmeldungen, die spätestens 20 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, erstatten wir Ihnen schon einbezahlte Kursgelder unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– vollumfänglich zurück.

6.2 Bei kurzfristigen Abmeldungen (z. B. wegen Krankheit oder Ferien), die nach dieser Frist, jedoch mindestens 10 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, wird die Hälfte des Betrags für den gesamten gebuchten Kursumfang in Rechnung gestellt. Dies auch, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde (zahlbar innert 30 Tagen ab Kursbeginn). Falls die Kursrechnung zum Zeitpunkt der Abmeldung schon bezahlt wurde, erfolgt die Rückerstattung des Guthabens innert 30 Tagen ab Kursbeginn.

6.3 Bei Abmeldungen später als 10 Tage (bei Immersionskursen 14 Tage) vor Kursbeginn oder während der Kursdauer (z. B. wegen Krankheit oder Ferien) oder bei Nichterscheinen zum Kurs ohne Abmeldung ist, auch wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, der gesamte gebuchte Kursumfang zur Zahlung fällig und es erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift für schon einbezahlte Kursgelder.

6.4 In Ausnahmefällen kann auf schriftliches Gesuch an die Schulleitung, unter Berücksichtigung allfällig vorliegender besonderer Umstände, eine Gutschrift für einen späteren Kursbesuch erteilt werden. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen bzw. nur gem. Punkt 6.5 möglich. Eine Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 50.– wird auf jeden Fall in Abzug gebracht.

6.5 In folgenden Situationen erstattet die Sprachschule Schneider eine Rückzahlung von Kursgeldern:
– Bei Kursannullierungen durch die Sprachschule Schneider, beispielsweise wegen ungenügender Teilnehmerzahl (vgl. Punkt 4) oder weil temporär keine geeignete Lehrperson zur Verfügung steht (z. B. bei längerer Krankheit oder Wegzug).
– Wenn ein geplanter Kurs nicht zustande kommt.

In allen Fällen von Kursgeldrückerstattungen beschränkt sich die Rückzahlung auf anteilsmässig bereits bezahlte und nicht zustande gekommene Lektionen. Weiter gehende Forderungen, z. B. aufgrund des Nichterreichens eines Diploms oder eines persönlichen/beruflichen Ziels oder aufgrund externer Forderungen und Gebühren, sind ausgeschlossen.

7. Kursbeginn

Der Kursbeginn wird auf der Kursanmeldung oder der Kursrechnung bezeichnet. Beim Einzelunterricht wird der Kursbeginn in Absprache mit der Lehrperson festgelegt. Dieser ist massgebend in Bezug auf Punkt 6. (Rückerstattung von Kursgeldern). Sofern auf der Kursanmeldung für einen geplanten Kurs kein Tag, sondern ein Monat oder mehrere Monate als Kursbeginn angegeben sind, gilt als massgebendes Datum für Punkt 6 jeweils der 15. Tag des spätestgenannten Monats.

8. Terminverschiebungen

8.1 Terminverschiebungen sind direkt an die Lehrperson zu richten. Es obliegt dem Kursteilnehmenden, sicherzustellen und sich bestätigen zu lassen, dass die Lehrperson eine Terminverschiebung rechtzeitig erhält.

8.2 Lektionen im Einzelunterricht können bis spätestens 24 Stunden vor Lektionsbeginn (bei Terminen am Montag bis spätestens Freitag der Vorwoche um 18.00 Uhr) kostenlos verschoben werden. Später eintreffende Abmeldungen, z. B. wegen Krankheit, haben eine Verrechnung der Lektion zur Folge.

8.3 Für Terminverschiebungen bei den Privatlektionen zu zweit gilt die unter 8.2. erwähnte Regelung. Um bei einem Kurs mit flexiblen Kursdaten einen Termin kostenlos zu verschieben, müssen beide Lernpartner mit der Verschiebung einverstanden sein, d. h. der Partner, der abgemachte Lektionen nicht besuchen kann, hat seinen Lernpartner rechtzeitig zu kontaktieren und kann nur mit dessen Einverständnis die Lektion gemäss Punkt 8.2. kostenlos verschieben. Sollte nur eine oder gar keine Person zum Unterricht erscheinen, wird der entsprechende Unterricht abgerechnet, wie wenn beide Teilnehmenden erschienen wären.

8.4 Bei Gruppenkursen sind Terminverschiebungen, z. B. wegen Krankheit oder Ferien, nicht möglich, d. h. versäumte Lektionen können nicht nachgeholt oder gutgeschrie­ben werden, auch dann nicht, wenn eine Gruppe nur mit 1 Teilnehmenden durchgeführt wird.

8.5 Bei Gruppenkursen in einer Firma oder als ganze Gruppe gebuchten Kursen kann pro Kurssemester 1 Kurstermin kostenlos verschoben werden, sofern die Terminverschiebung 7 Tage vorher bei der Lehrperson eintrifft. Später eingehende Terminverschiebungen haben eine Verrechnung zur Folge.

8.6 Bei Immersionskursen (Halbtageskurse im Einzelunterricht oder zu zweit) besteht die Möglichkeit, bereits abgemachte Termine bis 7 Tage vor dem Kurstag kostenlos zu verschieben. Für kurzfristigere Verschiebungen, die jedoch mind. 48 Stunden vor dem Kursstart eintreffen müssen, können 50 % der abgemachten Termindauer zu einem neuen Zeitpunkt nachgeholt werden. Bei noch später eintreffenden Abmeldungen oder bei Nichterscheinen zum abgemachten Termin, wird der ganze Termin belastet.

9. Übertragen von Lektionen

Buchungen für Sprachkurse sind ausschliesslich für die auf der Rechnung aufgeführte Person(en) gültig und können nicht auf andere Personen übertragen werden.

10. Gültigkeitsdauer

10.1 Bei Gruppenkursen wird die Gültigkeitsdauer der Buchung auf der Kursrechnung festgehalten. Bei Lektionsausfällen, die vom Kursveranstalter verursacht sind (z. B. Krankheit/Abwesenheit der Lehrkräfte) werden die ausgefallenen Lektionen nach Möglich­keit innerhalb der Gültigkeitsdauer der Buchung nach- bzw. vorgeholt oder der Kurs wird um die Anzahl der ausgefallenen Lektionen verlängert.

10.2 Buchungen von Privatstunden und Immersionskursen sind, falls auf der Rechnung nicht anders vermerkt, bis zu einer Buchung von 50 vollen Stunden 12 Monate ab Rechnungsdatum gültig. Für grössere Buchungen erhöht sich die Gültigkeit um je 6 Monate pro weitere 50 gebuchte Stunden. Auf schriftliches Gesuch an die Schulleitung kann eine Verlängerung der Gültigkeit vorgenommen werden, was nachstehende Kürzungen der Buchung zur Folge hat: pro Verlängerung um 6 Monate beträgt die Kürzung 10 % der Anzahl der ursprünglich gebuchten Stunden. Buchungen können maximal 2 Mal um je 6 Monate (total 12 Monate) verlängert werden, anschliessend verfallen sie in jedem Fall.

10.3. Buchungen von Gruppenkursen für Firmen sind, falls auf der Rechnung nicht anders vermerkt, bis zu einer Buchung von 50 vollen Stunden 6 Monate ab Rechnungsdatum gültig. Für grössere Buchungen erhöht sich die Gültigkeit um je 6 Monate pro weitere 50 gebuchte Stunden. Auf schriftliches Gesuch an die Schulleitung kann eine Verlängerung der Gültigkeit vorgenommen werden, was nachstehende Kürzungen der Buchung zur Folge hat: pro Verlängerung um 6 Monate beträgt die Kürzung 20 % der Anzahl der ursprünglich gebuchten Stunden. Buchungen können maximal 3 Mal um je 6 Monate (total 18 Monate) verlängert werden, anschliessend verfallen sie in jedem Fall.

Die Sprachschule Schneider AG ist nicht dazu verpflichtet, die Kursteilnehmenden über das nahende Enddatum der Buchung zu informieren, sondern es obliegt dem Kursteilnehmenden, die auf den Kursunterlagen oder der Kursrechnung publizierte Gültigkeitsdauer zu beachten.

11. Abwerben von Mitarbeitern

Das Abwerben bzw. Einstellen von Mitarbeitern der Sprachschule Schneider AG durch deren Kunden hat während und 24 Monate nach Beendigung eines Auftrags die Zahlung eines halben Jahressalärs des betreffenden Mitarbeiters (bzw. von mindestens CHF 40 000.–) durch den Kunden an die Sprachschule Schneider AG zur Folge.

12. Gerichtsstand

Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

Zürich, 3. Januar 2024

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