Willkommen bei der Sprachschule Schneider in Zürich!

1. Kursort

Die Kurse finden, falls auf Offerte oder Rechnung nicht anders bezeichnet, online oder in den von der Sprachschule Schneider AG zur Ver­fü­gung gestellten Räumen statt. Bei firmeninternen Sprachkursen wird der Kursort auf den Anmeldeunterlagen oder der Rechnung vermerkt.

2. Anmeldung, Rechnungsstellung und Haftung bei Bestellungen im Namen von Firmen

2.1 Anmeldung und Rechnungsstellung
Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde/die Kundin die Kursrechnung. Diese ist, falls auf der Rechnung nicht anders vermerkt, zahlbar bis zum Kursbeginn oder in Raten via unserem Partner für Ratenzahlungen.

2.2 Bestellungen im Namen von Firmen
Wenn eine Bestellung im Namen einer Firma erfolgt, wird die Rechnung gemäss den Angaben in der Bestellung an die genannte Firma gerichtet.
Unabhängig davon haftet die bestellende Person in jedem Fall persönlich für die fristgerechte Begleichung der Rechnung, falls die Firma die Zahlung nicht leistet.
Bei Nichtbezahlung durch die Firma wird die Forderung direkt gegenüber der bestellenden Person geltend gemacht.

3. Ratenzahlung

Die Konditionen für Ratenzahlungen werden in unserem Web-Shop www.sprachschuleschneider.ch/kurs-finden von unserer Partnerfirma für Ratenzahlungen in einfacher und verständlicher Weise dargelegt. 

4. Durchführung der Kurse

Die Kurs­plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungs­eingänge vergeben (unter Vorbehalt einer rechtzeitigen ­Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, Kurse entweder als Kleinstgruppe zu führen und eine proportionale Kürzung der Stundenzahl vorzunehmen oder diese jederzeit zu annullieren oder zu unterbrechen. 

5. Kursabmeldungen

Kursabmeldungen müssen in schriftlicher Form (e-Mail oder Brief) an die Sprachschule Schneider eingereicht werden. Telefonische Abmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Je nach Zeitpunkt der Abmeldung kann eine Rückerstattung von Kursgeldern gemäss Punkt 6 erfolgen. Für Terminverschiebungen siehe Punkt 8.

6. Rückerstattung von Kursgeldern

6.1 Bei Abmeldungen, die spätestens 20 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, erstatten wir schon einbezahlte Kursgelder unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– vollumfänglich zurück.

6.2 Bei kurzfristigen Abmeldungen (z. B. wegen Krankheit oder Ferien), die nach dieser Frist, jedoch mindestens 10 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, wird die Hälfte des Betrags für den gesamten gebuchten Kursumfang in Rechnung gestellt. Dies auch, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde (zahlbar innert 30 Tagen ab Kursbeginn). Falls die Kursrechnung zum Zeitpunkt der Abmeldung schon bezahlt wurde, erfolgt die Rückerstattung des Guthabens innert 30 Tagen ab Kursbeginn.

6.3 Bei Abmeldungen später als 10 Tage (bei Immersionskursen 14 Tage) vor Kursbeginn oder während der Kursdauer (z. B. wegen Krankheit oder Ferien) oder bei Nichterscheinen zum Kurs ohne Abmeldung ist, auch wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, der gesamte gebuchte Kursumfang zur Zahlung fällig und es erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift für schon einbezahlte Kursgelder.

6.4 In Ausnahmefällen kann auf schriftliches Gesuch an die Schulleitung, unter Berücksichtigung allfällig vorliegender besonderer Umstände, eine Gutschrift für einen späteren Kursbesuch erteilt werden. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen bzw. nur gem. Punkt 6.5 möglich. Eine Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 50.– wird auf jeden Fall in Abzug gebracht.

6.5 In folgenden Situationen erstattet die Sprachschule Schneider eine Rückzahlung von Kursgeldern:

  • Bei Kursannullierungen durch die Sprachschule Schneider, beispielsweise wegen ungenügender Teilnehmerzahl (vgl. Punkt 4) oder weil temporär keine geeignete Lehrperson zur Verfügung steht (z. B. bei längerer Krankheit oder Wegzug).
  • Wenn ein geplanter Kurs nicht zustande kommt.

In allen Fällen von Kursgeldrückerstattungen beschränkt sich diese ausschliesslich auf das Kursgeld (jedoch nicht auf Kurseinschreibung und Kursmaterial)  für anteilsmässig bereits bezahlte und nicht zustande gekommene Lektionen. Weiter gehende Forderungen, z. B. aufgrund des Nichterreichens eines Diploms oder eines persönlichen/beruflichen Ziels oder aufgrund externer Forderungen und Gebühren, sind ausgeschlossen.

7. Kursbeginn

Der Kursbeginn ist auf der Kursbestätigung oder Rechnung vermerkt.

Bei Einzelunterricht wird der Kursstart individuell mit der Lehrperson vereinbart. Da dieser bei Buchung oft noch nicht feststeht, legen wir – ausschliesslich für die Berechnung von Rückerstattungsfristen gemäss Punkt 6 – standardmässig den 25. Tag des Folgemonats als Kursbeginn fest, unabhängig davon, ob die erste Lektion dieses Kurses vor oder nach dem 25. des Folgemonats stattfindet bzw. stattgefunden hat und auch dann, wenn keine erste Lektion stattgefunden hat.

Beispiel: Die Kursanmeldung erfolgt am 5. August → massgeblicher Kursbeginn für Punkt 6 ist der 25. September.

8. EduTrust™ Zufriedenheitsgarantie

8.1 Die Sprachschule Schneider AG bietet unter dem Namen EduTrust™️ eine Zufriedenheitsgarantie für ausgewählte Kursformate. Diese Garantie ermöglicht es Teilnehmenden, bei Unzufriedenheit mit dem Kursinhalt oder der Unterrichtsqualität kostenlos in einen vergleichbaren Kurs zu wechseln. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgeldern besteht grundsätzlich nicht (siehe 8.3).

8.2 Die Fristen für die Inanspruchnahme von EduTrust™ unterscheiden sich je nach Kursart:

  • Bei Privatkursen: Die Meldung muss spätestens 24 Stunden vor der zweiten Lektion erfolgen.
  • Bei Gruppenkursen: Die Meldung muss spätestens 24 Stunden (Bei Intensivkursen mit täglicher Durchführung spätestens 12 Stunden) vor der dritten Lektion erfolgen.
  • Fällt die relevante Lektion auf einen Montag, so ist die Meldung bis spätestens Freitag, 12 Uhr erforderlich.

Die Mitteilung muss per E-Mail an info@sprachschuleschneider.ch erfolgen.

8.3 Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nur, wenn innert 6 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung an die Sprachschule Schneider kein passendes Alternativangebot gefunden werden kann. Als passendes Alternativangebot gilt ein Kurs auf identischer oder sehr ähnlicher Stufe, wobei die Kurstage und/oder die Kurszeiten vom ursprünglichen Kurs abweichen können.

8.4 Für eine allfällige Rückerstattung von Kursgeldern gemäss Ziffer 6 ist ausschliesslich das Startdatum des ursprünglich gebuchten Kurses massgebend. Das Startdatum eines Ersatzkurses hat keinen Einfluss auf Rückerstattungsansprüche oder Fristen.

8.5. Die EduTrust™️ Zufriedenheitsgarantie kann maximal 2 Mal in Anspruch genommen werden.

9. Terminverschiebungen

9.1 Terminverschiebungen sind direkt an die Lehrperson zu richten. Es obliegt dem Kursteilnehmenden, sicherzustellen und sich bestätigen zu lassen, dass die Lehrperson eine Terminverschiebung rechtzeitig erhält.

9.2 Lektionen im Einzelunterricht können bis spätestens 24 Stunden vor Lektionsbeginn (bei Terminen am Montag bis spätestens Freitag der Vorwoche um 18.00 Uhr) kostenlos verschoben werden. Später eintreffende Abmeldungen, z. B. wegen Krankheit, haben eine Verrechnung der Lektion zur Folge.

9.3 Für Terminverschiebungen bei den Privatlektionen zu zweit gilt die unter 8.2. erwähnte Regelung. Um bei einem Kurs mit flexiblen Kursdaten einen Termin kostenlos zu verschieben, müssen beide Lernpartner mit der Verschiebung einverstanden sein, d. h. der Partner, der abgemachte Lektionen nicht besuchen kann, hat seinen Lernpartner rechtzeitig zu kontaktieren und kann nur mit dessen Einverständnis die Lektion gemäss Punkt 8.2. kostenlos verschieben. Sollte nur eine oder gar keine Person zum Unterricht erscheinen, wird der entsprechende Unterricht abgerechnet, wie wenn beide Teilnehmenden erschienen wären.

9.4 Bei Gruppenkursen sind Terminverschiebungen, z. B. wegen Krankheit oder Ferien, nicht möglich, d. h. versäumte Lektionen können nicht nachgeholt oder gutgeschrie­ben werden, auch dann nicht, wenn eine Gruppe nur mit 1 Teilnehmenden durchgeführt wird.

9.5 Bei Gruppenkursen in einer Firma oder als ganze Gruppe gebuchten Kursen kann pro Kurssemester 1 Kurstermin kostenlos verschoben werden, sofern die Terminverschiebung 7 Tage vorher bei der Lehrperson eintrifft. Später eingehende Terminverschiebungen haben eine Verrechnung zur Folge.

9.6 Bei Immersion™️-Kursen (Halbtageskurse im Einzelunterricht oder zu zweit) besteht die Möglichkeit, bereits abgemachte Termine bis 7 Tage vor dem Kurstag kostenlos zu verschieben. Für kurzfristigere Verschiebungen, die jedoch mind. 48 Stunden vor dem Kursstart eintreffen müssen, können 50 % der abgemachten Termindauer zu einem neuen Zeitpunkt nachgeholt werden. Bei noch später eintreffenden Abmeldungen oder bei Nichterscheinen zum abgemachten Termin, wird der ganze Termin belastet.

10. Übertragen von Lektionen

Buchungen für Sprachkurse sind ausschliesslich für die auf der Rechnung aufgeführte Person(en) gültig und können nicht auf andere Personen übertragen werden.

11. Gültigkeitsdauer

11.1 Bei Gruppenkursen wird die Gültigkeitsdauer der Buchung auf der Kursrechnung festgehalten. Bei Lektionsausfällen, die vom Kursveranstalter verursacht sind (z. B. Krankheit/Abwesenheit der Lehrkräfte) werden die ausgefallenen Lektionen nach Möglich­keit innerhalb der Gültigkeitsdauer der Buchung nach- bzw. vorgeholt oder der Kurs wird um die Anzahl der ausgefallenen Lektionen verlängert.

11.2 Buchungen von Privatstunden und Immersionskursen sind 12 Monate ab Kursbeginn gültig. Als Kursbeginn gilt das unter Punkt 7 oben erwähnte Datum.

Auf schriftliches Gesuch an die Schulleitung kann eine Verlängerung der Gültigkeit vorgenommen werden, was nachstehende Kürzungen der Buchung zur Folge hat: pro Verlängerung um 6 Monate beträgt die Kürzung 10 % der Anzahl der ursprünglich gebuchten Stunden. Buchungen können maximal 2 Mal um je 6 Monate (total 12 Monate) verlängert werden, anschliessend verfallen sie in jedem Fall.

11.3. Buchungen von Gruppenkursen für Firmen sind, falls auf der Rechnung nicht anders vermerkt, bis zu einer Buchung von 50 vollen Stunden 6 Monate ab Rechnungsdatum gültig. Für grössere Buchungen erhöht sich die Gültigkeit um je 6 Monate pro weitere 50 gebuchte Stunden. Auf schriftliches Gesuch an die Schulleitung kann eine Verlängerung der Gültigkeit vorgenommen werden, was nachstehende Kürzungen der Buchung zur Folge hat: pro Verlängerung um 6 Monate beträgt die Kürzung 20 % der Anzahl der ursprünglich gebuchten Stunden. Buchungen können maximal 3 Mal um je 6 Monate (total 18 Monate) verlängert werden, anschliessend verfallen sie in jedem Fall.

Die Sprachschule Schneider AG ist nicht dazu verpflichtet, die Kursteilnehmenden über das nahende Enddatum der Buchung zu informieren, sondern es obliegt dem Kursteilnehmenden, die auf den Kursunterlagen oder der Kursrechnung publizierte Gültigkeitsdauer zu beachten.

12. Umbuchung auf eine andere Kursform oder auf eine andere Sprache

Deine Buchung gilt verbindlich für die Kursform bzw. die Sprache, die auf der Bestellung und Rechnung aufgeführt ist.

In bestimmten Ausnahmefällen prüfen wir gerne ein schriftliches Gesuch an info@sprachschuleschneider.ch, wenn eine Umbuchung in einer der folgenden Konstellationen gewünscht wird:
– von Halbprivat- auf Einzelunterricht
– von Immersion auf Einzelunterricht
– von Einzelunterricht auf Gruppenkurs
– von einer Sprache zu einer anderen (gilt für alle Kursformen)

Ein Wechsel von einem Gruppenkurs auf Einzelunterricht ist hingegen grundsätzlich ausgeschlossen.

Eine Umbuchung ist nur möglich, wenn die gewünschte Kursform zum gewünschten Zeitpunkt angeboten werden kann. In jedem Fall fällt eine Umbuchungsgebühr von mindestens CHF 65.– an.

Ist der Kurs bereits abgelaufen, ist eine Umbuchung grundsätzlich nicht mehr möglich. Falls jedoch noch eine Verlängerungsmöglichkeit gemäss Punkt 11.2 dieser AGB besteht, kann eine Umbuchung erfolgen – in diesem Fall wird das Guthaben wie dort beschrieben entsprechend gekürzt. Eine Verlängerung über die in Punkt 11.2 definierte maximale Laufzeit hinaus ist auch bei einer Umbuchung ausgeschlossen.

13. Abwerben von Mitarbeitenden oder Freelancern

Das Abwerben bzw. Einstellen von Lehrpersonen, die als Angestellte oder als Freelancer für Sprachschule Schneider AG unterrichten durch deren Kunden hat während und 24 Monate nach Beendigung eines Auftrags die Zahlung eines halben Jahressalärs der betreffenden Lehrperson (bzw. von mindestens CHF 40 000.–) durch den Kunden an die Sprachschule Schneider AG zur Folge.

14. Gerichtsstand

Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

Zürich, 5. November 2025